Begleiten Sie uns auf eine literarische Weltreise!
Buch zum Bücherregal hinzufügen
Grey
Einen neuen Kommentar schreiben Default profile 50px
Grey
Hören Sie die ersten Kapitels dieses Hörbuches online an!
All characters reduced
Brecht: An die Nachgeborenen - cover
HöRPROBE ABSPIELEN

Brecht: An die Nachgeborenen

Therese Giehse, Bertolt Brecht, Hanns Eisler, Peter Fischer

Erzähler Therese Giehse

Verlag: Deutsche Grammophon Literatur

  • 0
  • 0
  • 0

Beschreibung

Brecht-Giese An die Nachgeborenen heißt diese historische Aufnahme aus den Jahren 1966 und 1969 unter der musikalischen Leitung von Peter Fischer. Die Deutsche Grammophon Literatur hat die Aufführung der Mutter sowie die Brecht-Abende der Giehse, die sie selbst zusammenstellte, im Studio aufgezeichnet. Dadurch unterscheidet sich diese Aufnahme von anderen Rundfunkmitschnitten, denn die hier erreichte künstlerische Qualität und Ausgewogenheit lässt sich nur im Studio erzeugen. "Wenn Therese Giehse Brecht liest, so stellt das in zweierlei Hinsicht einen Glücksfall dar; zunächst ist da ihre persönliche Beziehung zu dem Dichter, die ihr beim Durchdringen und Gestalten der persönlichsten dichterischen Ausdrucksformen des Gedichts zugute kommt. Wichtiger noch erscheint dann die Tatsache, dass Therese Giehse die Sprache Brechts wie sonst wohl niemand zu sprechen vermag und sie deshalb authentisch gestalten kann…So scheint uns Therese Giehse mit Recht ein zu uns sprechender lebendiger Titel des Dichters Bertolt Brecht zu sein. Besonders eindringlich zeigt sich das stark persönliche Verhältnis von Therese Giehse zu Brecht und seiner Dichtung in der Auswahl der an diesem Abend gelesenen Gedichte. Nicht so sehr die pamphletartigen, programmatischen gleichsam vor großem Publikum abgegebenen Selbstdarstellungen seiner Weitsicht und seines Lebensgefühls stehen im Vordergrund, als jene Gedichte, die aus persönlichen Anlässen entstanden sind…" Peter Stein
Dauer: etwa 3 Stunden (03:05:48)
Veröffentlichungsdatum: 11.05.2018; Unabridged; Copyright Year: 2006. Copyright Statment: —